Ablauf
Zunächst vereinbaren wir einen Termin für ein Erstgespräch (sog. psychotherapeutische Sprechstunde). In diesem haben Sie Zeit, mir Ihre Probleme und Ihr Anliegen ausführlich zu schildern.
In den nächsten (meist vier weiteren) Sitzungen (sog. probatorische Sitzungen) lernen wir uns besser kennen und schaffen eine erste Vertrauensbasis. Zudem beantragen wir zunächst eine Kurzzeittherapie (12-24 Sitzungen) und daran anschließend bei Bedarf eine Langzeittherapie (60-80 Sitzungen).
Im nächsten Schritt erstellen wir gemeinsam einen Behandlungsplan und stimmen die Therapie auf Sie ab.
In der Regel finden wöchentliche Gespräche á 50 Minuten statt. Die Dauer der Therapie richtet sich nach Ihrem Krankheitsbild.
Sowohl bei der Kurzzeittherapie, als auch bei der Langzeittherapie gibt es die Möglichkeit diese in der Gruppe durchzuführen. Im Gegensatz zu einer Einzeltherapie hat die Gruppentherapie mehrere Vorteile: durch die Anwesenheit mehrere Patienten mit ähnlicher Symptomatik entsteht ein gegenseitiger Austausch, wodurch eine starke Entlastung erfahren wird und Therapieziele oft schneller erreicht werden. Zudem kann ich Ihnen schneller einen Therapieplatz anbieten, sodass lange Wartezeiten reduziert werden.
Gruppentherapien finden wöchentlich à 100 Minuten statt.
Kosten
Gesetzliche Krankenversicherung
Da ich über eine Kassenzulassung verfüge, kann ich die Kosten für Ihre Psychotherapie mit allen gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Bringen Sie dazu bitte Ihre Versichertenkarte zu unserem ersten Termin mit.
Private Krankenversicherung / Beihilfe
Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und werden in der Regel von Ihrer Versicherung übernommen. Je nach Versicherungstarif gelten unterschiedliche Bedingungen für die Therapie, evtl. ist eine Zuzahlung nötig. Bitte erkundigen Sie sich vor unserem ersten Termin bei Ihrer Krankenkasse/Beihilfe über den für Sie geltenden Leistungsumfang, sowie Einschränkungen und formale Schritte.
Bundeswehrsoldaten
Die Kosten werden i.d.R. von der Bundeswehr übernommen. Bitte legen Sie mir in unserem ersten Termin den Sanitätsvordruck „Kostenübernahmeerklärung“ (Formular SanBW/0218) vor. Sollten Sie sich nach den ersten Sitzungen für eine Psychotherapie in meiner Praxis entscheiden, so erfolgt im Anschluss eine Antragstellung beim Truppenarzt.
Bundespolizisten
Auch hier werden die Kosten i.d.R. von der Heilfürsorgestelle Bundespolizei übernommen. Sie können direkt einen Termin mit mir vereinbaren.
Selbstzahler
Sie können die Kosten für die einzelnen Sitzungen natürlich auch selbst tragen, sodass keinerlei bürokratischer Aufwand für Sie anfällt. Der Stundensatz richtet sich nach der GOP und kann gerne bei mir erfragt werden.
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